ÜBERPRÜFUNG DER AUSRÜSTUNG, WELCHE ALS HEBEGERÄTE VERWENDET WIRD

Folgendes wird gemäß der Verordnung vom 1. März 2004 in Bezug auf Kontrollen von Hebezeugen und Zubehör diesen Prüfungen unterzogen:

- Produkte zum Heben, unabhängig davon, ob es sich um PSA handelt oder nicht,

- Produkte zum Heben von Massen oder Personen.

1 / PRÜFUNGEN VOR DER INBETRIEBNAHME:

Für die Geräte und ihre Halterungen, deren Gebrauchseignung in ihren Verwendungskonfigurationen überprüft wurde (unsere Winden, Dreibeine, Auslegerkrane und ihre Halterungen...):

• Eignungsprüfung,

• Montage- und Installationstest,

• Funktionsprüfungen.

 

Für das Zubehör, dessen Gebrauchstauglichkeit in den Nutzungskonfigurationen überprüft wurde (unsere Sitze,…):

• Eignungsprüfung.

2 / ALLGEMEINE REGELMÄSSIGE PRÜFUNG:

Für die Geräte und ihre Halterungen, deren Gebrauchseignung in ihren Verwendungskonfigurationen überprüft wurde (unsere Winden, Dreibeine, Auslegerkrane und ihre Stützen ...):

Alle 6 Monatefür:

  • Hebevorrichtungen, für die keine spezielle Halterung installiert werden muss;
  • Hebevorrichtungen, die nicht speziell zum Heben von Personen entwickelt wurden und durch direkt angewandte menschliche Kraft bewegt werden;
  • Hebevorrichtungen, die durch andere Energie als direkt angewendete menschliche Kraft bewegt werden.

• Überprüfung des Erhaltungszustandes,

• Funktionsprüfung.

Für das Zubehör, dessen Gebrauchstauglichkeit in den Nutzungskonfigurationen überprüft wurde (unsere Sitze,…):

Diese sollten alle 12 Monate überprüft warden

• Überprüfung des Erhaltungszustandes.

 

3 / PRÜFUNGEN BEI WIEDERINBETRIEBNAHME:

Per Definition gilt eine Wiederinbetriebnahme, wenn:

• eine Änderung des Verwendungsortes vorliegt,

• eine Änderung der Konfiguration oder der Nutzungsbedingungen auf demselben Ort vorliegt;

• nach einer Demontage und anschließendem Zusammenbau der Hebevorrichtung;

• nach jedem Austausch, jeder Reparatur oder größeren Umgestaltung der wesentlichen Komponenten der Hebevorrichtung;

• nach einem Unfall, der durch den Ausfall einer wesentlichen Komponente des Geräts verursacht wurde.

Für die Geräte und ihre Halterungen, deren Gebrauchseignung in ihren Verwendungskonfigurationen überprüft wurde (unsere Winden, Dreibeine, Auslegerkrane und ihre Halterungen ...):

• Eignungsprüfung,

• Montage- und Installationstest,

• Funktionsprüfung,

• Überprüfung des Erhaltungszustandes,

• Statischer Test,

• Dynamischer Test.

 

ØAUSNAHME:Wenn Sie nur den Verwendungsort ändern, ohne eine bestimmte Halterung zu installieren, sind nur die Überprüfung vor der Installation und eine regelmäßige Überprüfung für weniger als 6 Monate erforderlich.

Für das Zubehör, dessen Gebrauchstauglichkeit in den Nutzungskonfigurationen überprüft wurde (unsere Sitze,…):

• Eignungsprüfung,

• Überprüfung des Erhaltungszustandes,

• Statischer Test.

4 / AUFZEICHNUNG VON PRÜFUNGEN UND PRÜFUNGEN:

Aufzeichnungen, welche von der für die Kontrollen verantwortlichen sachkundigen Personen erstellt wurden, müssen dem Betriebsleiter zur Verfügung gestellt werden. Die Ergebnisse der Kontrollen müssen im Prüfbuch festgehalten werden.

Alle diese Überprüfungen (Inbetriebnahme, regelmäßige Überprüfung, Wiederinbetriebnahme) können von einer sachkundigen Person durchgeführt werden, die dem Unternehmen zugehörig ist oder auch nicht, die sowohl aus technischer als auch aus regulatorischer Sicht über Kompetenzen auf dem Gebiet der Risikoprävention verfügt. Sie können auch vom Hersteller der Hebezeuge geschult werden, um diese Fähigkeiten zu erwerben. Das Unternehmen kann für diese Untersuchungen auch eine akkreditierte Kontrollstelle hinzuziehen.

Für weitere Informationen zum Inhalt jeder Art von Prüfung oder Test zögern Sie nicht, uns zu konsultieren.