Regelmäßige Überprüfung und zuständige Person

Der rechtliche Rahmen der europäischen Normen für persönliche Schutzausrüstung (Typ 3 - tödliche Gefahr) gegen Absturz aus der Höhe und insbesondere der Norm EN365:2004 verlangt vom Hersteller die Bereitstellung der folgenden Elemente:

„Der Hersteller stellt die Gebrauchsanweisung, Wartungsanweisung und Anweisung für regelmäßige Prüfungen für jeden Artikel der PSA oder sonstiger Ausrüstungen in den Amtssprachen des Empfängerlandes zur Verfügung.

HINWEIS: Die Gebrauchsanweisung, die Wartungsanweisung und die Anweisung für regelmäßige Prüfungen können voneinander unabhängige Dokumente sein.“

Die folgenden Abschnitte enthalten Einzelheiten zu jedem Teil:

§ 4.2 Gebrauchsanweisung: Punkte a) bis z)

§ 4.3 Instandhaltungsanweisung: Punkte a) bis d)

§ 4.4 Anweisung für regelmäßige Prüfungen: Punkte (a) bis (e)

Parallel dazu definiert die gleiche Norm EN 365:2004 die zuständige Person wie folgt:

§3 Begriffe und Definitionen:

§3.3 „Für die regelmäßige Überprüfung zuständige Person:

Person, die die aktuellen Anforderungen an die regelmäßigen Prüfungen und die Empfehlungen sowie Anweisungen des Herstellers für die zu überprüfenden Komponenten, Teilsysteme oder Systeme kennt.

HINWEIS 1: Diese Person sollte in der Lage sein, Mängel zu erkennen und zu bewerten und für die Umsetzung der zu ergreifenden Korrekturmaßnahmen verantwortlich sein. Zu diesem Zweck muss sie über die notwendigen Fähigkeiten und Ressourcen verfügen.

HINWEIS 2: Es ist möglich, dass eine sachkundige Person durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten für die PSA oder andere spezifischen Schutzausrüstungen geschult werden muss, zum Beispiel aufgrund deren Komplexität oder Neuheit, oder wenn umfassende Sicherheitskenntnisse für den Abbau, den Wiederaufbau oder die Bewertung von PSA oder anderen Ausrüstungen erforderlich sind. Eine solche Schulung muss möglicherweise aufgrund von Änderungen und Entwicklungen ergänzt werden.

HINWEIS 3: Eine Person kann befugt sein, regelmäßige Prüfungen entweder an einem bestimmten Modell von PSA oder anderen Geräten durchzuführen oder mehrere Modelle zu prüfen.“

Es erscheint uns wichtig, bestimmte Begriffe zu klären:

EN 365:09-2004: §3.3

„Die für die regelmäßige Prüfung zuständige Person ist mit den geltenden Anforderungen an die Empfehlungen und Anweisungen des Herstellers für die zu überprüfenden Komponenten, Teilsysteme oder Systeme vertraut.“

EN 365:09-2004: § 4.4.b und c

„Der Hersteller muss eine Empfehlung beifügen, die besagt, dass die regelmäßige Überprüfung mindestens einmal alle zwölf Monate durchzuführen ist.

Es ist zu beachten, dass regelmäßige Prüfungen nur von einer kompetenten Person und unter strenger Befolgung des vom Hersteller für regelmäßige Prüfungen definierten Verfahrens durchgeführt werden dürfen.“

EN 365:09-2004: § 4.7

„Es liegt in der Verantwortung der Hersteller, alle erforderlichen Geräte und Informationen wie etwa Anweisungen, Checklisten, Ersatzteillisten, Spezialwerkzeuge usw. zur Verfügung zu stellen, um einer kompetenten Person die Durchführung von regelmäßigen Inspektionen zu ermöglichen.

Die Hersteller können Lehrgänge zur Schulung bestimmter Personen oder zur Aktualisierung ihrer Fähigkeiten im Bereich der regelmäßigen Prüfungen von PSA oder anderen Geräten anbieten; sie können ebenfalls zugelassene Einrichtungen oder Personal zur Verfügung stellen.“

Als Ergebnis dieser Regelung ist die zuständige Person:

eine Person, die eine Schulung erhalten hat, oder eine Person, deren Kenntnisse und Fähigkeiten von einer kompetenten Person überprüft wurden.

In jedem Fall handelt es sich um eine Person, die eine namentliche Bescheinigung über die absolvierte Schulung erhalten hat. Der Umfang der erworbenen Fähigkeiten muss aus der Schulungsbescheinigung hervorgehen. Die Schulungsbescheinigung muss gültig sein.

Daraus folgt:

- dass eine Person, die von KRATOS SAFETY für die Sichtprüfung der PSA gegen Absturz aus der Höhe geschult wurde, eine kompetente Person ist!

- dass jede Person, die für die visuelle Überprüfung von PSA gegen Absturz aus der Höhe durch einen autorisierten Vertreter von KRATOS SAFETY geschult wurde, unter dem Vorbehalt der strengen Anwendung des KRATOS SAFETY-Kontrollverfahrens bei den regelmäßigen Überprüfungen eine kompetente Person ist!

- dass jede Person, die für die visuelle Überprüfung von PSA gegen Absturz aus der Höhe durch einen europäischen Hersteller geschult wurde (wobei die Kenntnis der PSA-Vorschriften und der europäischen Normen von grundlegender Bedeutung ist), unter dem Vorbehalt der strengen Anwendung des KRATOS SAFETY-Kontrollverfahrens bei den regelmäßigen Überprüfungen und unter dem Vorbehalt, eine wie unten definierte Schulungsbescheinigung vorlegen zu können, eine kompetente Person ist.