RETTUNG-BERGUNG

DIE GRUNDLAGEN VON RETTUNG UND BERGUNG

Bei Arbeiten in der Höhe können Unfälle vorkommen, die den Einsatz von Rettungskräften zur Bergung des Opfers erfordern.

Wenn eine Rettungskraft in einer Notsituation zum Einsatz kommt, ist die WICHTIGSTE REGEL die VERMEIDUNG EINES ZUSÄTZLICHEN UNFALLS.

Folglich müssen vor jeglichem Einsatz zunächst die folgenden Fragen beantwortet werden:

  • Besteht in Verbindung mit dem Unfall ein Restrisiko (elektrisches Risiko, Gas,…)?
  • Bin ich in der Lage, einzugreifen (körperliche / psychologische Eignung, technische Fähigkeit,...)? 
  • Beherrsche ich den Rettungsplan (Rettungskräfte rufen,….) und den Ablauf des Rettungsmodus?
  • Wurde ich SPEZIFISCH für die Rettungsvorgänge geschult, die ich anwenden werde? (VERPFLICHTUNG der Richtlinie 89/655/EWG Artikel 7 und Anhang II §4.4.f (Richtlinie 2001/45/EG)).

Die Rettungskraft kann folglich entsprechend des zuvor festgelegten Rettungsplans einschreiten. Die Prioritäten lauten wie folgt:

  • Sicherung des Opfers, 
  • Rasche Befreiung des Opfers aus der inerten Hängeposition, 
  • Unter besten Bedingungen auf den Rettungsdienst warten.

Jede Situation ist einzigartig und erfordert geeignetes Material. Bei der Festlegung der für den Rettungsplan erforderlichen personellen und materiellen Mittel sind insbesondere die folgenden Situationen zu unterscheiden:

  • Bergung in einem engen Bereich,
  • Selbstbergung aus feststehender Station,
  • Bergung am Standort (vielfache Situationen, ein oder mehr Opfer),
  • Bergung aus einer Seilbahn.

In den folgenden Seiten werden Ihnen unterschiedliche Lösungen vorgestellt.

ACHTUNG: BEI BERGUNGS- UND RETTUNGSEINSÄTZEN MUSS DER RETTER:

GESCHULT UND TRAINIERT SEIN

Bergung und Rettung

Selbstbergung (Bergung nach unten)