VORSCHRIFTEN & EUROPÄISCHE RICHTLINIEN
Im Rahmen der geltenden Vorschriften versteht man unter PSA (persönliche Schutzausrüstung) „jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit getragen oder gehalten zu werden, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung“.
Die Verordnung (EU) 2016/425 bestimmt im Wesentlichen:
- die Verantwortlichkeiten der Wirtschaftakteure im Bereich der PSA,
- die Konformitätsbewertungsverfahren, denen die PSA unterzogen werden müssen, um Anspruch auf den freien Verkehr in der Europäischen Union zu haben.
Die Einstufung der PSA:
PSA Kategorie I: Einfache PSA zum Schutz gegen minimale Gefahren (oberflächliche Verletzungen). Der Hersteller nimmt eine interne Fertigungskontrolle gemäß Modul A vor. Er erklärt, dass das neue Exemplar der PSA den geltenden Anforderungen dieser Verordnung genügt. Er haftet für die Ausrüstung. Das Produkt erhält die CE-Kennzeichnung.
PSA Kategorie II: PSA zum Schutz vor mittleren (mechanischen, thermischen, chemischen) Risiken, die nicht in den Kategorien I und III enthalten sind. Der Hersteller reicht bei einem notifizierten europäischen Labor, das eine Reihe von Prüfungen durchführt und die Unterlagen im Hinblick auf die Ausstellung einer EU-Baumusterprüfbescheinigung prüft, einen Antrag auf eine EU-Baumusterprüfung gemäß Modul B ein, dem die technischen Unterlagen der PSA beigefügt sind. Gleichzeitig befolgt der Hersteller ein Produktionskontrollverfahren gemäß Modul C.
EPI Kategorie III: Komplexe PSA zum Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden. Der Hersteller hat zur Fertigungskontrolle seines Produkts die Wahl zwischen überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen gemäß Modul C2 oder der Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess gemäß Modul D. Zuvor hat er das gleiche Produktzertifizierungsverfahren gemäß Modul B wie für PSA zum Schutz vor mittleren Risiken zu befolgen (Kategorie II).
PSA für den Sturzschutz aus größeren Höhen gehören vollumfänglich der Kategorie III an.
Die CE-Kennzeichnungen gelten für die drei Kategorien.
Die dementsprechend zertifizierten Produkte tragen die CE-Kennzeichnung, bei Kategorie III gefolgt von der Nummer der für die Qualitätsprüfung notifizierten Stelle.
Für jedes zertifizierte Produkt liefert der Hersteller ein Informationsmerkblatt mit seiner Anschrift, den Lageranweisungen, Gebrauchs-, Instandhaltungsanweisungen, mit einer Empfehlung für das Verfalldatum und die Bedeutung der Kennzeichnungen.
Alle Spezifikationen sind den "harmonisierten", stehenden EN-Normen zu entnehmen.